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   BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 195/94   

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https://dejure.org/1995,31407
BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 195/94 (https://dejure.org/1995,31407)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1995 - 4 AZR 195/94 (https://dejure.org/1995,31407)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1995 - 4 AZR 195/94 (https://dejure.org/1995,31407)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 885/93

    Eingruppierung eines Luftfahrzeughydraulikmechanikers

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 195/94
    aa) Der Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 885/93 - ( ZTR 1995, 220) mit dem Begriff der "vergleichbaren Einrichtungen" befaßt.

    Dieser war in der Sache - 4 AZR 885/93 - von den Parteien jenes Rechtsstreits nicht vorgetragen.

    Darauf hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 23. November 1994 - 4 AZR 885/93 -;, a.a.O., hingewiesen.

  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 566/92

    Eingruppierung eines Kraftfahrers des Bundes - Fahrer eines sondergeschützten

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 195/94
    Es erscheine ausgeschlossen, daß die Tarifvertragsparteien eine rein räumliche oder organisatorische Zuordnung eines Arbeitsplatzes zu einer bestimmten Dienststelle oder Abteilung zu einem tariflichen Eingruppierungsmerkmal erheben wollten, welches zu einem höheren Lohn führe (Urteil des Senats vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 464/79 - AP Nr. 3 zu § 22 MTB II SV 2a; vergleiche auch Urteil des Senats vom 25. August 1993 - 4 AZR 566/92 - ZTR 1994, 242).
  • BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 464/79

    Magazin bei technischen Dienststellen - Magazin bei technischen Abteilungen -

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 195/94
    Es erscheine ausgeschlossen, daß die Tarifvertragsparteien eine rein räumliche oder organisatorische Zuordnung eines Arbeitsplatzes zu einer bestimmten Dienststelle oder Abteilung zu einem tariflichen Eingruppierungsmerkmal erheben wollten, welches zu einem höheren Lohn führe (Urteil des Senats vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 464/79 - AP Nr. 3 zu § 22 MTB II SV 2a; vergleiche auch Urteil des Senats vom 25. August 1993 - 4 AZR 566/92 - ZTR 1994, 242).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 195/94
    Ein solches Urteil gilt entsprechend § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO = NJW 1993, 2603; Senatsurteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - AP Nr. 22 zu § 551 ZPO; Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 195/94
    Ein solches Urteil gilt entsprechend § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO = NJW 1993, 2603; Senatsurteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - AP Nr. 22 zu § 551 ZPO; Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 195/94
    Dies gilt auch für den auf die Verzinsung gerichteten Feststellungsantrag (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 195/94
    Ein solches Urteil gilt entsprechend § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO = NJW 1993, 2603; Senatsurteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - AP Nr. 22 zu § 551 ZPO; Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 195/94
    Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die den rechtlichen Schluß zulassen, daß er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (z.B. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu B II 3 b der Gründe).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 195/94
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z.B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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